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E-Auto-Förderung

E-Auto-Förderung

Staatliche Förderprämie sichern! Nur für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Wir erklären Ihnen worauf es ankommt.

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Die neue E-Auto-Förderung

Wir freuen uns, Ihnen heute die neue Fördermaßnahme für Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem Zuschuss von bis zu 6.000 € beim Kauf oder Leasing eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs vorzustellen.

Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridfahrzeuge. Das gilt natürlich auch für die vollelektrischen Fahrzeuge und die Plug-in-Hybride.

Förderbedingungen

  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
  • Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind

Förderkonditionen

  • Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
  • Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
  • Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
  • Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt

Offene Fragen?

Weitere Informationen zur neuen E‑Auto-Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

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